Regelungen zum Abstellen von Anhängern und Wohn-wagen


Liebe Anwohnerinnen und Anwohner,


wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Abstellen von Anhängern und Wohnwagen ohne Zugfahrzeug im öffentli-chen Raum nur für maximal zwei Wochen gestattet ist. Das Ordnungsamt Budenheim wird in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durchführen, um die Einhaltung dieser Regelung sicherzustellen. Nach Ablauf der 14 Tage wer-den bei Zuwiderhandlung Verwarnungen ausgesprochen.


Wir bitten Sie daher, vorhandene Parkmöglichkeiten auf Ih-rem eigenen Grundstück zu nutzen, um mögliche Unan-nehmlichkeiten zu vermeiden.


Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.


Ihre Gemeindeverwaltung Budenheim