Räum- und Streupflicht


Begründet wird dies mit einer aktuellen Entscheidung des Bun-desgerichtshofes (BGH).Zur Klarstellung ist darauf hinzuweisen, dass in dem vom BGH ent-schiedenen Fall die Räum-und Streupflicht durch die Kommune nicht auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen wurde. In Budenheim wurde durch die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Budenheim vom 14. Dezember 2000

(http://www.budenheim.de/gv_budenheim/Verwaltung/Rathaus/Satzungen%20und%20Benutzungsordnungen/Stra%C3%9Fenreinigungssatzung/)

aber genau dieser Winterdienst auf die Eigentümer der angren-zenden Grundstücke übertragen. Den Grundstückseigentümern obliegt weiterhin der Winterdienst im Bereich der verbandsfreien Gemeinde Budenheim.