Öffentliche Bekanntmachung


Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Gemeinderat und seinen Ausschüssen zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen sodann ab 17.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, Berliner Straße 3, Budenheim, 2. OG, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. Nr. 06139-2990) oder per E-Mail unter  info@budenheim.de  zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Budenheim haben die Möglichkeit, ab vorgenanntem Zeitpunkt, ausgenommen am 03./04.03.2025, innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Berliner Straße 3, 55257 Budenheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung oder an den Bürgermeister, jeweils Berliner Straße 3, 55257 Budenheim, oder elektronisch an vorgenannte E-Mail-Adresse einzureichen. Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

 

Budenheim, 12.02.2025
Gemeindeverwaltung Budenheim

 

( Stephan Hinz )

Bürgermeister