Öffentliche Bekanntmachung


Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Diese werden ab 24.01.2025 per Post verschickt bzw. im Ortsgebiet von Budenheim persönlich zugestellt.

Gemäß der Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 11.12.2024 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A unverändert 345 v.H.; der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 500 v.H. (bislang 465 v.H.) festgesetzt.

Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten.

Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:

            1. Fragen zum Grundsteuerbescheid beantwortet die Gemeindeverwaltung.

            Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid

      

             2. Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte    

             schriftlich an das Finanzamt Bingen-Alzey. Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden                                         Grundsteuermessbescheiden.

 

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter

www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform

 

Hinweis:

Haben Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags eingelegt, erledigen sich diese Einspruchsverfahren durch den Grundsteuerbescheid nicht.

Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen!

 

Budenheim, 20.01.2025

 

Gemeindeverwaltung Budenheim

 

 

(Stephan Hinz)

Bürgermeister