Öffentliche Bekanntmachung


Bekanntmachung über den Wahltag und

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen


 

Der Gemeinderat hat den Tag der Wahl des Beirats für Migration und Integration der Gemeinde Budenheim auf

Sonntag, dem 10. November 2024,

festgelegt.

 

I.

 

Zur Vorbereitung der am 10. November 2024 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration lade ich ein zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

Gewählt werden 5 Beiratsmitglieder. Die Wahlvorschläge können bis zu 10 Personen umfassen.

 

II.

 

Jeder Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag mit einem oder mehreren Bewerbern bis zur höchstzulässigen Zahl (I.) einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. Es sind nur

Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der Vorgeschlagenen gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende

(Name, Vorname und Anschrift) und die Vorgeschlagenen (Name, Vorname und Anschrift)

eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung des

Vorgeschlagenen (Beruf oder Stand oder Alter) erforderlich sind. Dies gilt auch im Falle der

Einreichung von Wahlvorschlägen durch Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen.

 

III.

 

Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei der

Gemeindeverwaltung Budenheim, Wahlamt, Zi.-Nr. 4, Berliner Str. 3, 55257 Budenheim,

eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft ab

am Montag, dem 23. September 2024, 18 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

 

IV.

 

Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei der Gemeindeverwaltung Budenheim, Wahlamt, Zi.-Nr. 4, Berliner Str. 3, 55257 Budenheim, erhalten.

Wir stehen Ihnen auch gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.

 

V.

 

Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.

 

Budenheim, den 18. Juli 2024

 

 

Gemeindeverwaltung Budenheim                                                   

 

 

 

(S. Hinz)

Bürgermeister und Wahlleiter