Ab Februar 2025 bis Oktober 2026 werden in ausgewählten EU-Vogelschutzgebieten (VSG) in Rheinland-Pfalz die Bestände der wertgebenden Brut- und Rastvogelarten – gemäß Artikel 12 der Vogelschutz-Richtlinie – systematisch beobachtet und dokumentiert (VSG-Monitoring). Die Kartierungen erfolgen im Auftrag des Landes, vertreten durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU). Für das VSG-Monitoring werden vom LfU externe Biologen beauftragt.
Die dabei erhobenen Daten fließen u. a. als rheinland-pfälzischer Beitrag in den Nationalen Vogelschutzbericht für ganz Deutschland ein. Die Erhebungen haben keinen Einfluss auf die bestehende oder die zukünftige Nutzung der Flächen in den Vogelschutzgebieten, sie dienen der Dokumentation der Bestände, der Verbreitung, der Beeinträchtigung und Gefährdung der relevanten Arten sowie ihrer Lebensräume.
Die vom LfU beauftragten Experten sind für ihre KFZ mit einem Schild ausgestattet, auf dem steht: „Kartiert im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz“. Das Schild ist mit einem Dienstsiegel versehen. Darüber hinaus werden die beauftragten Experten vom LfU verpflichtet, die schriftliche Beauftragung im Fahrzeug bereitzuhalten.
Diese Erhebungen können überwiegend vom bestehenden Wegenetz aus durchgeführt werden.
Mehr Information zum VSG-Monitoring finden Sie hier: https://lfu.rlp.de/natur/staatliche-vogelschutzwarte-rheinland-pfalz/vogelmonitoring/vsg-monitoring.