Pressemitteilung


Budenheim, 11. März 2025 - Mit dem Frühling fängt auch wieder die Wachstumsphase von Bäumen und Sträuchern an. Die Gemeindeverwaltung Budenheim appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, eigenverantwortlich den Bewuchs des Grundstückes zu prüfen und gegebenenfalls Überwuchs zu beseitigen.

 

Bei Gehwegen ist ein Lichtraumprofil von mindestens 2,5 m einzuhalten, bei Straßen sind mindesten 4,5 m freizuhalten. Der Rückschnitt hat bis zur Grundstücksgrenze zu erfolgen. Ebenfalls sind Verkehrszeichen und Straßennamensschilder so freizuschneiden, dass sie jederzeit eindeutig erkennbar sind. 


Symbolbild