Öffentliche Bekanntmachung


B e k a n n t m a c h u n g

Bekanntmachung

des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, den 10. November 2024, findet die Wahl des Beirats für Migration und Integration der Gemeinde Budenheim statt.


II.

1. Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Gemeindeverwaltung Budenheim, Berliner Str. 3, Zimmer 4, 55257 Budenheim beantragen.

2. Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich ist, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben

a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, 

b) nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder

c) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, (Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund)

nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden; sie können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Gemeindeverwaltung Budenheim, Berliner Straße 3, Zimmer 4, 55257 Budenheim, beantragen.


III.

Die nichtmeldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner sowie die deutschen Wahlberechtigen mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum Freitag, dem 08. November 2024, 18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Budenheim, Berliner Str. 3, Zimmer 4, 55257 Budenheim beantragen. Antragsvordrucke können Sie bei der Gemeindeverwaltung Budenheim, Berliner Str. 3, Zimmer 4, 55257 Budenheim erhalten. 




Budenheim, den 25.09.2024 

Gemeindeverwaltung Budenheim                                                   

 

(Stephan Hinz)

Bürgermeister und Wahlleiter