Wahl des Beirates für Migration und Integration



Bekanntmachung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen 

zu den Wahlen der Beiräte für Migration und Integration


Am Sonntag, dem 10. November 2024, finden die Wahlen zu den Beiräten für Migration und Integration des Landkreises Mainz-Bingen, der Städte Ingelheim am Rhein und Nierstein, der Gemeinde Budenheim sowie der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen statt.


Auf deren ergänzende Wahlbekanntmachungen wird ausdrücklich hingewiesen.


Die Wahlen zum Beirat des Landkreises Mainz-Bingen, der Städte Ingelheim am Rhein und Nierstein, der Gemeinde Budenheim sowie der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen werden jeweils insgesamt als Briefwahl durchgeführt. Den im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden ab dem 07. Oktober 2024 die Briefwahlunterlagen übersandt. Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt oder dort bis spätestens 10. November 2024, 18 Uhr abgegeben werden.


1. Mit den Briefwahlunterlagen kann die Kreisbeiratswahl am Wahlsonntag auch ausgeübt werden in:

der Stadt Ingelheim am Rhein 

55218 Ingelheim am Rhein, Interims-Rathaus, Wilhelm-Leuschner-Str. 61, Ratssaal, für Wählerinnen und Wähler aus der Stadt Ingelheim am Rhein, der Stadt Bingen am Rhein und aus der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim von 15 - 18 Uhr


der Gemeinde Budenheim

55257 Budenheim, Berliner Str. 3, Rathaus, Ratssaal, 1. OG, für Wählerinnen und Wähler aus der Gemeinde Budenheim von 8 - 18 Uhr

der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

55576 Sprendlingen, Elisabethenstr. 1, 1. OG, Zimmer 119, für Wählerinnen und Wähler aus der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und Rhein-Nahe von 10 - 18 Uhr 

der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

55276 Oppenheim, Sant´ Ambrogio-Ring 33, für die Wählerinnen und Wähler aus der Verbandsgemeinde Rhein-Selz von 15 - 18 Uhr


der Verbandsgemeinde Nieder-Olm

55268 Nieder-Olm, Pariser Str. 110, Zimmer 120, Wahlbüro, für die Wählerinnen und Wähler aus der Verbandsgemeinde Nieder-Olm von 10 - 18 Uhr.


2. An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wählerin, der Wähler hat im Zweifel seine Identität nachzuweisen. 


3. Wahlberechtigte erhalten einen Wahlschein, einen Stimmzettel für jede Wahl zu der sie wahlberechtigt sind (mit mehrsprachigem Merkblatt für die Briefwahl) sowie die jeweiligen Stimmzettelumschläge und Wahlbriefumschläge. 


4. Die Wahlen zu den Beiräten für Migration und Integration werden unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl durchgeführt. (Ausnahme: Mehrheitswahl in der Stadt Nierstein, in der Gemeinde Budenheim und in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Bei Mehrheitswahl gibt die Wählerin bzw. der Wähler entsprechend den Hinweisen in der öffentlichen Bekanntmachung des entsprechenden Wahlleiters über die Durchführung der Mehrheitswahl ihre bzw. seine Stimmen ab).


Die Wählerin, der Wähler

a) hat so viele Stimmen, wie Mitglieder in den jeweiligen Beirat zu wählen sind.

b) kann ihre/seine Stimmen nur Bewerberinnen und Bewerbern geben, deren Namen im Stimmzettel aufgeführt sind.

c) kann innerhalb der ihr/ihm zustehenden Stimmenzahl einer Bewerberin/einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

d) kann ihre/seine Stimmen innerhalb der ihr/ihm zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (panaschieren).

e) vergibt ihre/seine Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung.

f) kann durch Kennzeichnung eines Wahlvorschlags diesen unverändert annehmen (Listenstimme). In diesem Fall wird jeder/jedem auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge des Wahlvorschlags von oben nach unten eine Stimme zugeteilt. 

g) kann Bewerberinnen/Bewerbern einzelne Stimmen geben und zusätzlich einen Wahlvorschlag kennzeichnen. Die Kennzeichnung des Wahlvorschlags gilt als Vergabe der nicht ausgeschöpften Stimmen. In diesem Fall wird jeder Bewerberin/jedem Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlags von oben nach unten mit Ausnahme der von der Wählerin/vom Wähler bereits mit der zulässigen Höchstzahl gekennzeichneten Bewerberinnen/Bewerber eine Stimme zugeteilt. Bewerberinnen und Bewerbern, deren Namen von der Wählerin/vom Wähler gestrichen wurden, werden keine Stimmen zugeteilt.

5. Die Wählerin, der Wähler faltet bei der Briefwahl den Stimmzettel für jede Wahl so nach innen, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie oder er gewählt hat, verfährt dann nach dem Merkblatt für die Briefwahl und sendet den orangefarbenen Wahlbriefumschlag an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim am Rhein bzw. den roten Wahlbriefumschlag an den aufgedruckten Adressaten. 


6. Der orangefarbene Wahlbriefumschlag für die Wahl zum Beirat des Landkreises Mainz-Bingen kann auch in einem unter 1. benannten Wahlraum am Wahlsonntag innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten abgegeben werden.


7. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, keine Briefwahlunterlagen erhalten zu haben (verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt), können grundsätzlich bis 10. November 2024, 15 Uhr, bei den zuständigen Stadt-, Verbandsgemeindeverwaltungen und in der Gemeindeverwaltung Budenheim die Wahlunterlagen während der örtlichen Öffnungszeiten - gemäß der ergänzenden Wahlbekanntmachung - beantragen. 


8. Der Wahlbriefumschlag soll an die darauf angegebene Stelle übersandt werden (bitte so frühzeitig absenden, dass der Wahlbrief bis Sonntag, den 10.11.2024 dort eingeht); er kann auch am Wahltag in dem angegebenen Wahlraum der geöffneten Verwaltungen während der dortigen Öffnungszeit in die Wahlurne für die jeweilige Beiratswahl eingeworfen werden.

Orangefarbene Wahlbriefumschläge können auch bis 10.11.2024, 18 Uhr bei der Kreisverwaltung in Ingelheim am Rhein, Georg-Rückert- Straße 11, rote Wahlbriefumschläge bei der darauf angegebenen Stelle abgegeben bzw. in den jeweiligen Hausbriefkasten eingeworfen werden.


9. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses am 10.11.2024 bzw. 11.11.2024 sind öffentlich. Das Ergebnis der Kreisbeiratswahl wird am 11.11.2024 ab 9.00 Uhr in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein, in öffentlicher Sitzung der Briefwahlvorstände festgestellt.


Die Verbandsgemeindeverwaltungen Bodenheim, Gau-Algesheim, Rhein-Nahe und die Stadt Bingen haben am Wahlsonntag von 12 Uhr bis 15 Uhr geöffnet. Dort können noch ausnahmsweise (sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen) Wahlscheine beantragt und bis 18 Uhr die Wahlbriefe eingeworfen werden.


Ingelheim am Rhein, den 16.10.2024

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Dorothea Schäfer

Landrätin und Kreiswahlleiterin