Öffentliche Bekanntmachung


Bekanntmachung der Gemeinde Budenheim 

über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen 

für die Wahl zum Beirat für Migration und Integration der Gemeinde Budenheim und 

der Wahl zum Beirat für Migration und Integration des Landkreises Mainz-Bingen am 10. November 2024



Am Sonntag, dem 10. November 2024, findet in der Gemeinde Budenheim und im Landkreis Mainz-Bingen die Wahl der Beiräte für Migration und Integration statt.


Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Gemeinde Budenheim und des Landkreises Mainz-Bingen werden in der Zeit vom 21. Oktober bis 25. Oktober 2024 im Rathaus in Budenheim, Berliner Straße 3, Zimmer 4 zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jedermann kann Einsicht nehmen während der allgemeinen Öffnungszeiten. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.


Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.


Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.


Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am Freitag, dem 25. Oktober 2024, bis 12.00 Uhr, bei der bei der Gemeindeverwaltung Budenheim, Rathaus, Berliner Straße 3, Zimmer 4 Einspruch einlegen (Einspruchsfrist). Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.


Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration wird insgesamt im Wege der Briefwahl durchgeführt. Die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten der Gemeinde Budenheim und des Landkreises Mainz-Bingen erhalten frühestens ab dem 07. Oktober 2024 ihren Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Eines besonderen Antrages bedarf es nicht für die von Amts wegen eingetragenen Wahlberechtigen. Sonstige Wahlberechtigte gemäß § 56 GemO bzw. § 49 a LKO i.V.m. § 9 Abs. 3 der jeweiligen Satzung über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration können einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen bis zum 08. November 2024, 18.00 Uhr.


Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten   

für den Landkreis Mainz-Bingen 

• mit dem gelben Wahlschein zugleich

• einen amtlichen rosa Stimmzettel,

• einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck "Stimmzettelumschlag für die Briefwahl",

• einen amtlichen orangefarbenen Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief" und der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und

• ein Merkblatt für die Briefwahl.

für die Gemeinde Budenheim 

• mit dem weißen Wahlschein zugleich

• einen amtlichen weißen Stimmzettel,

• einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck "Stimmzettelumschlag für die Briefwahl",

• einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief" und der Anschrift, an 

die der Wahlbrief zurückzusenden ist und

• ein Merkblatt für die Briefwahl.


Budenheim, den 25.09.2024 

Gemeindeverwaltung Budenheim                                                   

 

(S. Hinz)

Bürgermeister und Gemeindewahlleiter