Gerüststellung
Leistungsbeschreibung
Für die Gerüstaufstellung auf öffentlicher Verkehrsfläche (Gehweg oder Straße) benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 6 StVO.
Die Anträge erhalten Sie durch Vorsprache, telefonische Anforderung oder durch Ausdruck des hier hinterlegten Formulars "Absperrung von Arbeitsstellen".
Die Anträge sind mind. 14 Tage vor Gerüstaufstellung zu stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Genehmigung sind folgende Verwaltungsgebühren zu entrichten:
bis 1 Woche: 20,00 €
bis 2 Wochen: 36,00 €
bis 4 Wochen: 51,00 €
bis 2 Monate: 77,00 €
über 2 Monate: 89,00 €
Anträge / Formulare